Anl. 4 ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
(zu § 42a)(zu Paragraph 42 a,)

Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Die Werte für die Berechnung des Wirkungsgrades der KWK und der Primärenergieeinsparungen sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen.

  1. a)Litera aHocheffiziente KWK
    • -StrichaufzählungIm Rahmen dieser Richtlinie muss „hocheffiziente KWK“ folgende Kriterien erfüllen:
    • -Strichaufzählungdie KWK-Erzeugung in KWK-Blöcken ermöglicht gemäß Buchstabe b) berechnete Primärenergieeinsparungen von mindestens 10% im Vergleich zu den Referenzwerten für die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung;
    • -Strichaufzählungdie Erzeugung in KWK-Klein- und Kleinstanlagen, die Primärenergieeinsparungen erbringen, kann als hocheffiziente KWK gelten.
  2. b)Litera bBerechnung der Primärenergieeinsparungen
    • -StrichaufzählungDie Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anhang III ist anhand folgender Formel zu berechnen:Die Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anhang römisch III ist anhand folgender Formel zu berechnen:

(Anm.: Formel nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBlAnl. im RIS verwiesen:4 ElWOG (weggefallen)Anmerkung, Formel nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:)
  1. c)Litera cBerechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/8/EG.Berechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG.
    • -StrichaufzählungWerden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/8/EG berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs zu berechnen, wobei “KWK W Eta” durch “W Eta” und “KWK E Eta” durch “E Eta” ersetzt wird.Werden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs zu berechnen, wobei “KWK W Eta” durch “W Eta” und “KWK E Eta” durch “E Eta” ersetzt wird.
    • -StrichaufzählungW Eta bezeichnet den Wärmewirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Wärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von Wärmeerzeugung und Stromerzeugung eingesetzt wurde.
    • -StrichaufzählungE Eta bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetz wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß § 42b auszustellen.E Eta bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetz wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß Paragraph 42 b, auszustellen.
  2. d)Litera dDie Energie-Control kann für die Berechnung nach den Buchstaben b) und c) andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwenden.
  3. e)Litera eFür KWK-Kleinstanlagen kann die Berechnung von Primärenergieeinsparungen auf zertifizierten Daten beruhen.
  4. f)Litera fWirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme
    • -StrichaufzählungAnhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß § 42a und der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll.Anhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß Paragraph 42 a und der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll.
    • -StrichaufzählungDie Wirkungsgrad-Referenzwerte werden nach folgenden Grundsätzen berechnet:
    1. 1.Ziffer einsBeim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Art. 3 mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.Beim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Artikel 3, mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.
    2. 2.Ziffer 2Jeder KWK-Block wird mit der besten, im Jahr des Baus dieses KWK-Blocks auf dem Markt erhältlichen und wirtschaftlich vertretbaren Technologie für die getrennte Erzeugung von Wärme und Strom verglichen.
    3. 3.Ziffer 3Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für KWK-Blöcke, die mehr als zehn Jahre alt sind, werden auf der Grundlage der Referenzwerte von Blöcken festgelegt, die zehn Jahre alt sind.
    4. 4.Ziffer 4Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme müssen die klimatischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegeln.
seit 03.03.2011 weggefallen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 21.02.2006 bis 02.03.2011
(zu § 42a)(zu Paragraph 42 a,)

Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Die Werte für die Berechnung des Wirkungsgrades der KWK und der Primärenergieeinsparungen sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen.

  1. a)Litera aHocheffiziente KWK
    • -StrichaufzählungIm Rahmen dieser Richtlinie muss „hocheffiziente KWK“ folgende Kriterien erfüllen:
    • -Strichaufzählungdie KWK-Erzeugung in KWK-Blöcken ermöglicht gemäß Buchstabe b) berechnete Primärenergieeinsparungen von mindestens 10% im Vergleich zu den Referenzwerten für die getrennte Strom- und Wärmeerzeugung;
    • -Strichaufzählungdie Erzeugung in KWK-Klein- und Kleinstanlagen, die Primärenergieeinsparungen erbringen, kann als hocheffiziente KWK gelten.
  2. b)Litera bBerechnung der Primärenergieeinsparungen
    • -StrichaufzählungDie Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anhang III ist anhand folgender Formel zu berechnen:Die Höhe der Primärenergieeinsparungen durch KWK gemäß Anhang römisch III ist anhand folgender Formel zu berechnen:

(Anm.: Formel nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBlAnl. im RIS verwiesen:4 ElWOG (weggefallen)Anmerkung, Formel nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des Bundesgesetzblatt im RIS verwiesen:)
  1. c)Litera cBerechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/8/EG.Berechnung der Energieeinsparung unter Verwendung alternativer Berechnungsmethoden nach Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG.
    • -StrichaufzählungWerden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2004/8/EG berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs zu berechnen, wobei “KWK W Eta” durch “W Eta” und “KWK E Eta” durch “E Eta” ersetzt wird.Werden die Primärenergieeinsparungen für einen Prozess gemäß Artikel 12, Absatz 2, der Richtlinie 2004/8/EG berechnet, so sind sie gemäß der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs zu berechnen, wobei “KWK W Eta” durch “W Eta” und “KWK E Eta” durch “E Eta” ersetzt wird.
    • -StrichaufzählungW Eta bezeichnet den Wärmewirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Wärmeerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Erzeugung der Summe von Wärmeerzeugung und Stromerzeugung eingesetzt wurde.
    • -StrichaufzählungE Eta bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetz wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß § 42b auszustellen.E Eta bezeichnet den elektrischen Wirkungsgrad des Prozesses, definiert als jährliche Stromerzeugung im Verhältnis zum Brennstoff, der für die Summe von Wärme und Stromerzeugung eingesetz wurde. Wenn ein KWK-Block mechanische Energie erzeugt, so kann der jährlichen KWK-Stromerzeugung ein Zusatzwert hinzugerechnet werden, der der Strommenge entspricht, die der Menge der mechanischen Energie gleichwertig ist. Dieser Zusatzwert berechtigt nicht dazu, Herkunftsnachweise gemäß Paragraph 42 b, auszustellen.
  2. d)Litera dDie Energie-Control kann für die Berechnung nach den Buchstaben b) und c) andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwenden.
  3. e)Litera eFür KWK-Kleinstanlagen kann die Berechnung von Primärenergieeinsparungen auf zertifizierten Daten beruhen.
  4. f)Litera fWirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme
    • -StrichaufzählungAnhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß § 42a und der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll.Anhand der Grundsätze für die Festlegung der Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß Paragraph 42 a und der Formel unter Buchstabe b) dieses Anhangs ist der Betriebswirkungsgrad der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme zu ermitteln, die durch KWK ersetzt werden soll.
    • -StrichaufzählungDie Wirkungsgrad-Referenzwerte werden nach folgenden Grundsätzen berechnet:
    1. 1.Ziffer einsBeim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Art. 3 mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.Beim Vergleich von KWK-Blöcken gemäß Artikel 3, mit Anlagen zur getrennten Stromerzeugung gilt der Grundsatz, dass die gleichen Kategorien von Primärenergieträgern verglichen werden.
    2. 2.Ziffer 2Jeder KWK-Block wird mit der besten, im Jahr des Baus dieses KWK-Blocks auf dem Markt erhältlichen und wirtschaftlich vertretbaren Technologie für die getrennte Erzeugung von Wärme und Strom verglichen.
    3. 3.Ziffer 3Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für KWK-Blöcke, die mehr als zehn Jahre alt sind, werden auf der Grundlage der Referenzwerte von Blöcken festgelegt, die zehn Jahre alt sind.
    4. 4.Ziffer 4Die Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme müssen die klimatischen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten widerspiegeln.
seit 03.03.2011 weggefallen.

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