Anl. 3 ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
Anlage III

Anl. 3 ElWOG (zu den §§ 42b und 42cweggefallen)

Berechnung des KWK-Stroms

Die Werte für die Berechnung des KWK-Stroms sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen seit 03.03.2011 weggefallen. Für Mikro-KWK-Anlagen kann die Berechnung auf zertifizierten Werten beruhen.

a)

Die Stromerzeugung aus KWK ist in folgenden Fällen mit der jährlichen Gesamtstromerzeugung des Blocks, gemessen an den Klemmen der Hauptgeneratoren, gleichzusetzen:

i)

bei KWK-Blöcken des Typs b), d), e), f), g) und h) gemäß Anhang II mit einem von der Energie-Control festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75% und

ii)

bei KWK-Blöcken des Typs a) und c) gemäß Anhang II mit einem von der Energie-Control festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80%.

b)

Bei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a Strich i) genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs b), d), e), f), g) und h) gemäß Anhang II) oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Buchstabe a) Strich ii) genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs a) und c) gemäß Anhang II) wird die KWK nach folgender Formel berechnet:

E tief KWK = Q tief KWK C

-

Hierbei ist:

- EKWK die Strommenge aus KWK

- C die Stromkennzahl

- QKWK die Nettowärmeerzeugung aus KWK (zu diesem

Zweck berechnet als Gesamtwärmeerzeugung, vermindert um eventuelle Wärmemengen, die in getrennten Kesselanlagen oder mittels Frischdampfentnahme aus dem Dampferzeuger vor der Turbine erzeugt werden).

Bei der Berechnung des KWK-Stroms ist die tatsächliche Stromkennzahl zugrunde zu legen. Ist die tatsächliche Stromkennzahl eines KWK-Blocks nicht bekannt, können, insbesondere zu statistischen Zwecken, die nachstehenden Standardwerte für Blöcke des Typs a), b), c), d) und e) gemäß Anhang II verwendet werden, soweit der berechnete KWK-Strom die Gesamtstromerzeugung des Blocks nicht überschreitet:

__________________________________________________________

Typ Standardstromkennzahl C

__________________________________________________________

Gasturbine mit 0,95

Wärmerückgewinnung

(kombinierter Prozess)

__________________________________________________________

Gegendruckdampfturbine 0,45

__________________________________________________________

Entnahme-Kondensations- 0,45

dampfturbine

__________________________________________________________

Gasturbine mit 0,55

Wärmerückgewinnung

__________________________________________________________

Verbrennungsmotor 0,75

__________________________________________________________

Werden Standardwerte für die Stromkennzahl in Blöcken des Typs f), g), h), i), j) und k) gemäß Anhang II angewendet, so sind diese zu veröffentlichen und der Europäischen Kommission mitzuteilen.

c)

Wird ein Teil des Energieinhalts der Brennstoffzufuhr zum KWK-Prozess in chemischer Form rückgewonnen und wieder verwertet, so kann dieser Anteil von der Brennstoffzufuhr abgezogen werden, bevor der unter den Buchstaben a) und b) genannte Gesamtwirkungsgrad berechnet wird.

d)

Die Energie-Control GmBH kann die Stromkennzahl als das Verhältnis zwischen Strom und Nutzwärme bestimmen, wenn der Betrieb im KWK-Modus bei geringerer Leistung erfolgt, und dabei Betriebsdaten des entsprechenden Blocks zugrunde legen.

e)

Die Energie-Control GmBH kann für die Berechnungen nach den Buchstaben a) und b) andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwenden.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 21.02.2006 bis 02.03.2011
Anlage III

Anl. 3 ElWOG (zu den §§ 42b und 42cweggefallen)

Berechnung des KWK-Stroms

Die Werte für die Berechnung des KWK-Stroms sind auf der Grundlage des tatsächlichen oder erwarteten Betriebs des Blocks unter normalen Einsatzbedingungen zu bestimmen seit 03.03.2011 weggefallen. Für Mikro-KWK-Anlagen kann die Berechnung auf zertifizierten Werten beruhen.

a)

Die Stromerzeugung aus KWK ist in folgenden Fällen mit der jährlichen Gesamtstromerzeugung des Blocks, gemessen an den Klemmen der Hauptgeneratoren, gleichzusetzen:

i)

bei KWK-Blöcken des Typs b), d), e), f), g) und h) gemäß Anhang II mit einem von der Energie-Control festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 75% und

ii)

bei KWK-Blöcken des Typs a) und c) gemäß Anhang II mit einem von der Energie-Control festgelegten jährlichen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 80%.

b)

Bei KWK-Blöcken mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in lit. a Strich i) genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs b), d), e), f), g) und h) gemäß Anhang II) oder mit einem jährlichen Gesamtwirkungsgrad unter dem in Buchstabe a) Strich ii) genannten Wert (KWK-Blöcke des Typs a) und c) gemäß Anhang II) wird die KWK nach folgender Formel berechnet:

E tief KWK = Q tief KWK C

-

Hierbei ist:

- EKWK die Strommenge aus KWK

- C die Stromkennzahl

- QKWK die Nettowärmeerzeugung aus KWK (zu diesem

Zweck berechnet als Gesamtwärmeerzeugung, vermindert um eventuelle Wärmemengen, die in getrennten Kesselanlagen oder mittels Frischdampfentnahme aus dem Dampferzeuger vor der Turbine erzeugt werden).

Bei der Berechnung des KWK-Stroms ist die tatsächliche Stromkennzahl zugrunde zu legen. Ist die tatsächliche Stromkennzahl eines KWK-Blocks nicht bekannt, können, insbesondere zu statistischen Zwecken, die nachstehenden Standardwerte für Blöcke des Typs a), b), c), d) und e) gemäß Anhang II verwendet werden, soweit der berechnete KWK-Strom die Gesamtstromerzeugung des Blocks nicht überschreitet:

__________________________________________________________

Typ Standardstromkennzahl C

__________________________________________________________

Gasturbine mit 0,95

Wärmerückgewinnung

(kombinierter Prozess)

__________________________________________________________

Gegendruckdampfturbine 0,45

__________________________________________________________

Entnahme-Kondensations- 0,45

dampfturbine

__________________________________________________________

Gasturbine mit 0,55

Wärmerückgewinnung

__________________________________________________________

Verbrennungsmotor 0,75

__________________________________________________________

Werden Standardwerte für die Stromkennzahl in Blöcken des Typs f), g), h), i), j) und k) gemäß Anhang II angewendet, so sind diese zu veröffentlichen und der Europäischen Kommission mitzuteilen.

c)

Wird ein Teil des Energieinhalts der Brennstoffzufuhr zum KWK-Prozess in chemischer Form rückgewonnen und wieder verwertet, so kann dieser Anteil von der Brennstoffzufuhr abgezogen werden, bevor der unter den Buchstaben a) und b) genannte Gesamtwirkungsgrad berechnet wird.

d)

Die Energie-Control GmBH kann die Stromkennzahl als das Verhältnis zwischen Strom und Nutzwärme bestimmen, wenn der Betrieb im KWK-Modus bei geringerer Leistung erfolgt, und dabei Betriebsdaten des entsprechenden Blocks zugrunde legen.

e)

Die Energie-Control GmBH kann für die Berechnungen nach den Buchstaben a) und b) andere Berichtszeiträume als ein Jahr verwenden.

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