§ 66c ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
§ 66c ElWOG (1weggefallen) (Anmseit 03.03.2011 weggefallen.: Erster Satz durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 66 und zweiter Satz durch Art. 2 § 2 Abs. 1 Z 23, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)

(2) (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Die §§ 45 Abs. 2 und 3 und 45a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Die §§ 16 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 14, 45 Abs. 1 und 55 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit dem der Kundmachungen folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 01.01.2008 bis 02.03.2011
§ 66c ElWOG (1weggefallen) (Anmseit 03.03.2011 weggefallen.: Erster Satz durch Art. 2 § 2 Abs. 2 Z 66 und zweiter Satz durch Art. 2 § 2 Abs. 1 Z 23, BGBl. I Nr. 2/2008, als nicht mehr geltend festgestellt.)

(2) (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Die §§ 45 Abs. 2 und 3 und 45a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Die §§ 16 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 14, 45 Abs. 1 und 55 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit dem der Kundmachungen folgenden Tag in Kraft.

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