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(2) (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Die §§ 45 Abs. 2 und 3 und 45a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Die §§ 16 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 14, 45 Abs. 1 und 55 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit dem der Kundmachungen folgenden Tag in Kraft.
(2) (Unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Die §§ 45 Abs. 2 und 3 und 45a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Die §§ 16 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 14, 45 Abs. 1 und 55 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 149/2002 treten mit dem der Kundmachungen folgenden Tag in Kraft.