§ 61 ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
§ 61 ElWOG (Verfassungsbestimmungweggefallen) Die Landesregierungen haben bis spätestens 30seit 03.03.2011 weggefallen. Juni jeden Jahres dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes und der Vollziehung der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Ausführungsgesetze vorzulegen.

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 01.10.2001 bis 02.03.2011
§ 61 ElWOG (Verfassungsbestimmungweggefallen) Die Landesregierungen haben bis spätestens 30seit 03.03.2011 weggefallen. Juni jeden Jahres dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes und der Vollziehung der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Ausführungsgesetze vorzulegen.

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