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(Grundsatzbestimmungweggefallen) Stromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Versorgung in letzter Instanz von Haushaltskunden in geeigneter Weise (zB Internet) zu veröffentlichenseit 03.03.2011 weggefallen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif jene Interessenten, die nach dem standardisierten Haushaltslastprofil versorgt werden und die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Kunden auf die das KSchG anzuwenden ist, für die Versorgung letzter Instanz vorzusehen.
(Grundsatzbestimmungweggefallen) Stromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Versorgung in letzter Instanz von Haushaltskunden in geeigneter Weise (zB Internet) zu veröffentlichenseit 03.03.2011 weggefallen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif jene Interessenten, die nach dem standardisierten Haushaltslastprofil versorgt werden und die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung). Die Ausführungsgesetze haben nähere Bestimmungen über die Zumutbarkeit einer Grundversorgung und über die Gestaltung der Tarife für Kunden auf die das KSchG anzuwenden ist, für die Versorgung letzter Instanz vorzusehen.