Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) (1) Kommt der Betreiber eines Übertragungsnetzes, das sich über mehr als zwei Länder erstreckt, seinen Pflichten nicht nach, hat ihm der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufzutragen, die hindernden Umstände innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigenseit 03.03.2011 weggefallen.
(unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) (1) Kommt der Betreiber eines Übertragungsnetzes, das sich über mehr als zwei Länder erstreckt, seinen Pflichten nicht nach, hat ihm der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit aufzutragen, die hindernden Umstände innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigenseit 03.03.2011 weggefallen.