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(Grundsatzbestimmungweggefallen) Die Ausführungsgesetze haben einen Rechtsanspruch der Berechtigten gemäß § 15 vorzusehen, auf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen und den von der Energie-Control Kommission bestimmten Systemnutzungstarifen die Benutzung des Netzes zu verlangen (geregeltes Netzzugangssystem)seit 03.03.2011 weggefallen. (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetze haben einen Rechtsanspruch der Berechtigten gemäß Paragraph 15, vorzusehen, auf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen und den von der Energie-Control Kommission bestimmten Systemnutzungstarifen die Benutzung des Netzes zu verlangen (geregeltes Netzzugangssystem).
(Grundsatzbestimmungweggefallen) Die Ausführungsgesetze haben einen Rechtsanspruch der Berechtigten gemäß § 15 vorzusehen, auf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen und den von der Energie-Control Kommission bestimmten Systemnutzungstarifen die Benutzung des Netzes zu verlangen (geregeltes Netzzugangssystem)seit 03.03.2011 weggefallen. (Grundsatzbestimmung) Die Ausführungsgesetze haben einen Rechtsanspruch der Berechtigten gemäß Paragraph 15, vorzusehen, auf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen und den von der Energie-Control Kommission bestimmten Systemnutzungstarifen die Benutzung des Netzes zu verlangen (geregeltes Netzzugangssystem).