§ 13 ElWOG (weggefallen)

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.03.2011 bis 31.12.9999
§ 13 ElWOG.Paragraph 13,

(unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) (1) Stromlieferungsverträge, die den Bezug von elektrischer Energie zur inländischen Bedarfsdeckung aus Drittstaaten zum Gegenstand haben,

  1. 1.Ziffer einsdie zur Deckung ihres Bedarfes elektrische Energie auch in Anlagen erzeugen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder von denen eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von im Staatsgebiet befindlichen Menschen, Tieren und Pflanzen ausgeht oder
  2. 2.Ziffer 2die nicht den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der bei der Erzeugung elektrischer Energie anfallenden Abfälle erbringen und kein Konzept für künftig aus der Erzeugung anfallende Abfälle erstellen,
sind unzulässigseit 03.03.2011 weggefallen.
  1. (2)Absatz 2(Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 104/2003)Anmerkung, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2003,)

Stand vor dem 02.03.2011

In Kraft vom 21.11.2003 bis 02.03.2011
§ 13 ElWOG.Paragraph 13,

(unmittelbar anwendbares Bundesrechtweggefallen) (1) Stromlieferungsverträge, die den Bezug von elektrischer Energie zur inländischen Bedarfsdeckung aus Drittstaaten zum Gegenstand haben,

  1. 1.Ziffer einsdie zur Deckung ihres Bedarfes elektrische Energie auch in Anlagen erzeugen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder von denen eine unmittelbare oder mittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von im Staatsgebiet befindlichen Menschen, Tieren und Pflanzen ausgeht oder
  2. 2.Ziffer 2die nicht den Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der bei der Erzeugung elektrischer Energie anfallenden Abfälle erbringen und kein Konzept für künftig aus der Erzeugung anfallende Abfälle erstellen,
sind unzulässigseit 03.03.2011 weggefallen.
  1. (2)Absatz 2(Anm.: aufgehoben durch VfGH, BGBl. I Nr. 104/2003)Anmerkung, aufgehoben durch VfGH, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2003,)

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