§ 48 BImmoG In-Kraft-Treten

Bundesimmobiliengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2018 bis 31.12.9999

Die §§ 4 Abs. 4, 16, 17, 19 Abs. 1 und 22 samt Anlagen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2002 in Kraft. Der § 24 Abs. 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Stand vor dem 22.12.2018

In Kraft vom 17.05.2018 bis 22.12.2018

Die §§ 4 Abs. 4, 16, 17, 19 Abs. 1 und 22 samt Anlagen in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2003 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2002 in Kraft. Der § 24 Abs. 1 in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

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