§ 67 VStG

Verwaltungsstrafgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2018 bis 31.12.9999

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betrautSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 14.08.2018

In Kraft vom 01.02.1991 bis 14.08.2018

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betrautSoweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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