§ 51d VStG (weggefallen)

Verwaltungsstrafgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 51d VStG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 51 d,

Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.01.1999 bis 31.12.2013
§ 51d VStG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.Paragraph 51 d,

Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.

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