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Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.
Partei des Berufungsverfahrens ist auch die Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, Partei des Verfahrens über den Devolutionsantrag auch die Unterbehörde.