§ 23 VStG (weggefallen)

Verwaltungsstrafgesetz 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Wegen einer Verwaltungsübertretung darf eine Strafe nur auf Grund eines nach diesem Bundesgesetz durchgeführten Verfahrens verhängt werden§ 23 VStG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.02.1991 bis 31.12.2013
Wegen einer Verwaltungsübertretung darf eine Strafe nur auf Grund eines nach diesem Bundesgesetz durchgeführten Verfahrens verhängt werden§ 23 VStG (weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen.

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