§ 5 VwGG (weggefallen)

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.01.2021 bis 31.12.9999
Urlaube erteilt dem Präsidenten der Bundeskanzler, den sonstigen Mitgliedern der Präsident§ 5 VwGG seit 05.01.2021 weggefallen. Ein Urlaub von mehr als zwei Monaten bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers.

Stand vor dem 05.01.2021

In Kraft vom 05.01.1985 bis 05.01.2021
Urlaube erteilt dem Präsidenten der Bundeskanzler, den sonstigen Mitgliedern der Präsident§ 5 VwGG seit 05.01.2021 weggefallen. Ein Urlaub von mehr als zwei Monaten bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers.

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