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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Urlaube erteilt dem Präsidenten der Bundeskanzler, den sonstigen Mitgliedern der Präsident§ 5 VwGG seit 05.01.2021 weggefallen. Ein Urlaub von mehr als zwei Monaten bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers.
Urlaube erteilt dem Präsidenten der Bundeskanzler, den sonstigen Mitgliedern der Präsident§ 5 VwGG seit 05.01.2021 weggefallen. Ein Urlaub von mehr als zwei Monaten bedarf der Zustimmung des Bundeskanzlers.