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Der/die Bundesminister/in für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie hat dem Nationalrat alle drei Jahre, erstmals 1998, über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes und nach anderen Bundesgesetzen durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen, unbeschadet diesbezüglicher Angaben im Gewässerschutzbericht gemäß § 33e WRG 1959, zu berichten.
Der/die Bundesminister/in für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie hat dem Nationalrat alle drei Jahre, erstmals 1998, über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes und nach anderen Bundesgesetzen durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen, unbeschadet diesbezüglicher Angaben im Gewässerschutzbericht gemäß § 33e WRG 1959, zu berichten.