Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Als Kapitalgesellschaften im Sinne dieses Gesetzes gelten auch
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(3) Kapitalgesellschaften gelten als inländische, wenn
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(4) Als ausländische Kapitalgesellschaften gelten die in den Absseit 01.01.2016 weggefallen. 1 und 2 bezeichneten Gesellschaften, soweit sie nicht nach Abs. 3 inländische Kapitalgesellschaften sind.
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(2) Als Kapitalgesellschaften im Sinne dieses Gesetzes gelten auch
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(3) Kapitalgesellschaften gelten als inländische, wenn
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(4) Als ausländische Kapitalgesellschaften gelten die in den Absseit 01.01.2016 weggefallen. 1 und 2 bezeichneten Gesellschaften, soweit sie nicht nach Abs. 3 inländische Kapitalgesellschaften sind.