§ 65 MinStG (weggefallen)

Mineralölsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 11 § 65 MinStGder Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Justiz je nach ihrem Wirkungsbereich und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.2021
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 11 § 65 MinStGder Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Justiz je nach ihrem Wirkungsbereich und hinsichtlich der übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen betraut (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen.

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