§ 64k MinStG (weggefallen)

Mineralölsteuergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Paragraph 64 k,

§ 4 Abs. 1 Z 2§ 64k MinStG, § 23 Abs. 3 und 9, § 38 Abs. 5 Z 4, 6 und 7, § 41 Abs. 5 und § 46 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1 (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen. Juni 2009 in Kraft. § 23 Abs. 3 letzter Satz und § 38 Abs. 5 zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 23, Absatz 3 und 9, Paragraph 38, Absatz 5, Ziffer 4,, 6 und 7, Paragraph 41, Absatz 5 und Paragraph 46, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2008,, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft. Paragraph 23, Absatz 3, letzter Satz und Paragraph 38, Absatz 5, zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 12.08.2008 bis 31.12.2021
Paragraph 64 k,

§ 4 Abs. 1 Z 2§ 64k MinStG, § 23 Abs. 3 und 9, § 38 Abs. 5 Z 4, 6 und 7, § 41 Abs. 5 und § 46 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 122/2008, treten mit 1 (weggefallen) seit 01.01.2022 weggefallen. Juni 2009 in Kraft. § 23 Abs. 3 letzter Satz und § 38 Abs. 5 zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft. Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2,, Paragraph 23, Absatz 3 und 9, Paragraph 38, Absatz 5, Ziffer 4,, 6 und 7, Paragraph 41, Absatz 5 und Paragraph 46, Absatz 5, in der Fassung des Bundesgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 122 aus 2008,, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft. Paragraph 23, Absatz 3, letzter Satz und Paragraph 38, Absatz 5, zweiter Unterabsatz treten mit Ablauf des 31. Mai 2009 außer Kraft.

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