§ 20 KMG (weggefallen)

Kapitalmarktgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.07.2019 bis 31.12.9999
§ 20 KMG seit 20.07.2019 weggefallen.Paragraph 20,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

  1. 1.Ziffer einsHinsichtlich der §§ 5, 11 und 15 der Bundesminister für Justiz;Hinsichtlich der Paragraphen 5,, 11 und 15 der Bundesminister für Justiz;
  2. 2.Ziffer 2hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.

Stand vor dem 20.07.2019

In Kraft vom 01.01.1992 bis 20.07.2019
§ 20 KMG seit 20.07.2019 weggefallen.Paragraph 20,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

  1. 1.Ziffer einsHinsichtlich der §§ 5, 11 und 15 der Bundesminister für Justiz;Hinsichtlich der Paragraphen 5,, 11 und 15 der Bundesminister für Justiz;
  2. 2.Ziffer 2hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.

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