Anl. 5 InvFG 1993 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.9999

Schema E

Inhalt des vereinfachten Prospekts

1.

Kurzdarstellung des Kapitalanlagefonds

-

Datum seiner Gründung

-

die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft

-

(gegebenenfalls) erwartete Laufzeit

-

Depotbank

-

Abschlussprüfer

-

den Kapitalanlagefonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut)

2.

Anlageinformationen

-

Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Kapitalanlagefonds

-

Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Fonds (einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 21a und nach der Anlagekategorie)

-

bisherige Wertentwicklungen des Kapitalanlagefonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist - derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden

-

Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist.

3.

Wirtschaftliche Informationen

-

Geltende Steuervorschriften

-

Ein- und Ausstiegsprovisionen

-

etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Kapitalanlagefonds zu zahlen sind.

4.

Den Handel betreffende Informationen

-

Art und Weise des Erwerbs der Anteile

-

Art und Weise der Veräußerung der Anteile

-

Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise.

5.

Zusätzliche Informationen

-

Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können.

-

zuständige Aufsichtsbehörde

-

Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können

-

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts.

Anl. 5 InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2011

In Kraft vom 13.02.2004 bis 31.08.2011

Schema E

Inhalt des vereinfachten Prospekts

1.

Kurzdarstellung des Kapitalanlagefonds

-

Datum seiner Gründung

-

die verwaltende Kapitalanlagegesellschaft

-

(gegebenenfalls) erwartete Laufzeit

-

Depotbank

-

Abschlussprüfer

-

den Kapitalanlagefonds anbietende Finanzgruppe (zB ein Kreditinstitut)

2.

Anlageinformationen

-

Kurzdefinition des Anlageziels/der Anlageziele des Kapitalanlagefonds

-

Anlagestrategie des Kapitalanlagefonds und kurze Beurteilung des Risikoprofils des Fonds (einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 21a und nach der Anlagekategorie)

-

bisherige Wertentwicklungen des Kapitalanlagefonds und ein Warnhinweis, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indiz für die zukünftige Wertentwicklung ist - derartige Informationen können in den Prospekt eingefügt oder angehängt werden

-

Profil des typischen Anlegers, für den der Kapitalanlagefonds konzipiert ist.

3.

Wirtschaftliche Informationen

-

Geltende Steuervorschriften

-

Ein- und Ausstiegsprovisionen

-

etwaige sonstige Provisionen und Gebühren, wobei danach zu unterscheiden ist, welche vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und welche aus dem Sondervermögen des Kapitalanlagefonds zu zahlen sind.

4.

Den Handel betreffende Informationen

-

Art und Weise des Erwerbs der Anteile

-

Art und Weise der Veräußerung der Anteile

-

Häufigkeit und Ort sowie Art und Weise der Veröffentlichung bzw. Zurverfügungstellung der Anteilspreise.

5.

Zusätzliche Informationen

-

Hinweis darauf, dass auf Anfrage der vollständige Prospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte kostenlos vor und nach Vertragsschluss angefordert werden können.

-

zuständige Aufsichtsbehörde

-

Angabe einer Kontaktstelle (Person/Abteilung; Zeiten usw.), bei der gegebenenfalls weitere Auskünfte eingeholt werden können

-

Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospekts.

Anl. 5 InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten