Anl. 2 InvFG 1993 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.9999
Schema B

Schema für die Informationen über den Kapitalanlagefonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen

1.

Vermögensstand

-

Wertpapiere

-

Verbriefte Rechte im Sinne des § 20 Abs. 3 lit. c

-

Bankguthaben

-

Sonstiges Vermögen

-

Vermögen insgesamt

-

Verbindlichkeiten

-

Nettobestandswert

2.

Anzahl der umlaufenden Anteile

3.

Nettobestandswert je Anteil

4.

Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen

a)

Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind

b)

Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden

c)

in § 20 Abs. 3 Z 2 bezeichneten Wertpapieren

d)

in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten Wertpapieren

e)

in sonstigen in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten, Wertpapieren gleichgestellten verbrieften Rechten, samt folgenden zusätzlichen Angaben:

-

es ist je eine Gliederung nach geeigneten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik für den Kapitalanlagefonds (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentuellen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier ist sein Anteil am Gesamtvermögen des Fonds sowie die Emissionswährung, die Nominalverzinsung (soweit vorhanden) der Wertpapierkurs und der Währungskurs anzugeben.

-

Angaben der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraumes.

5.

Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Kapitalanlagefonds während des Berichtszeitraumes, die folgendes umfassen:

-

Erträge aus Anlagen

-

sonstige Erträge

-

Aufwendungen für die Verwaltung

-

Aufwendungen für die Depotbank

-

sonstige Aufwendungen und Steuern/Gebühren

-

Nettoertrag

-

Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge

-

Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung

-

Mehr- oder Minderwert der Anlagen

-

etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Kapitalanlagefonds berühren, wobei insbesondere auf Geschäfte gemäß § 21 Bezug zu nehmen ist

6.

Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres folgendes anzugeben ist:

-

Fondsvermögen

-

Errechneter Wert je Anteil (Rechenwert)

-

Wertentwicklung in Prozent

-

bisher ausgewiesene Erträge.

7.

Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für den Kapitalanlagefonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von § 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.

8.

Ausschüttung je Anteil

Anl. 2 InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2011

In Kraft vom 13.02.2004 bis 31.08.2011
Schema B

Schema für die Informationen über den Kapitalanlagefonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen

1.

Vermögensstand

-

Wertpapiere

-

Verbriefte Rechte im Sinne des § 20 Abs. 3 lit. c

-

Bankguthaben

-

Sonstiges Vermögen

-

Vermögen insgesamt

-

Verbindlichkeiten

-

Nettobestandswert

2.

Anzahl der umlaufenden Anteile

3.

Nettobestandswert je Anteil

4.

Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen

a)

Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind

b)

Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden

c)

in § 20 Abs. 3 Z 2 bezeichneten Wertpapieren

d)

in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten Wertpapieren

e)

in sonstigen in § 20 Abs. 3 Z 3 bezeichneten, Wertpapieren gleichgestellten verbrieften Rechten, samt folgenden zusätzlichen Angaben:

-

es ist je eine Gliederung nach geeigneten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik für den Kapitalanlagefonds (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentuellen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier ist sein Anteil am Gesamtvermögen des Fonds sowie die Emissionswährung, die Nominalverzinsung (soweit vorhanden) der Wertpapierkurs und der Währungskurs anzugeben.

-

Angaben der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraumes.

5.

Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Kapitalanlagefonds während des Berichtszeitraumes, die folgendes umfassen:

-

Erträge aus Anlagen

-

sonstige Erträge

-

Aufwendungen für die Verwaltung

-

Aufwendungen für die Depotbank

-

sonstige Aufwendungen und Steuern/Gebühren

-

Nettoertrag

-

Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge

-

Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung

-

Mehr- oder Minderwert der Anlagen

-

etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Kapitalanlagefonds berühren, wobei insbesondere auf Geschäfte gemäß § 21 Bezug zu nehmen ist

6.

Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres folgendes anzugeben ist:

-

Fondsvermögen

-

Errechneter Wert je Anteil (Rechenwert)

-

Wertentwicklung in Prozent

-

bisher ausgewiesene Erträge.

7.

Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für den Kapitalanlagefonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von § 21, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.

8.

Ausschüttung je Anteil

Anl. 2 InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.

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