Art. 2 § 48 InvFG 1993 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.9999
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich desArt. 2 § 44 der Bundesminister für Justiz betraut, hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen48 InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2011

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.08.2011
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich desArt. 2 § 44 der Bundesminister für Justiz betraut, hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen48 InvFG 1993 (weggefallen) seit 01.09.2011 weggefallen.

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