Art. 2 § 23f InvFG 1993 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.9999
Im vereinfachten und vollständigen ProspektArt. 2 § 23f InvFG 1993 (§ 6weggefallen) von Pensionsinvestmentfonds ist darauf hinzuweisen, daß der Pensionsinvestmentfonds für Zwecke der Altersvorsorge dient und deshalb eine langfristige Anlagepolitik verfolgtseit 01.09.2011 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2011

In Kraft vom 13.02.2004 bis 31.08.2011
Im vereinfachten und vollständigen ProspektArt. 2 § 23f InvFG 1993 (§ 6weggefallen) von Pensionsinvestmentfonds ist darauf hinzuweisen, daß der Pensionsinvestmentfonds für Zwecke der Altersvorsorge dient und deshalb eine langfristige Anlagepolitik verfolgtseit 01.09.2011 weggefallen.

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