Art. 2 § 13 InvFG 1993 (weggefallen)

Investmentfondsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Zum Ertrag gehören auch Beträge, die neu hinzukommende Anteilinhaber für den zum Ausgabetag ausgewiesenen Ertrag aus Zinsen leisten (Ertragsausgleich auf Zinserträge)Art. 2 § 13 InvFG 1993 seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2011 bis 31.12.2018
Zum Ertrag gehören auch Beträge, die neu hinzukommende Anteilinhaber für den zum Ausgabetag ausgewiesenen Ertrag aus Zinsen leisten (Ertragsausgleich auf Zinserträge)Art. 2 § 13 InvFG 1993 seit 31.12.2018 weggefallen.

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