§ 26 HG (weggefallen)

Hochschulgesetz 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 26 HG (1weggefallen) Gegen Entscheidungen von Organen der Pädagogischen Hochschule (ausgenommen Entscheidungen der Studienkommission) auf Grund dieses Bundesgesetzes ist das Rechtsmittel der Berufung an die Studienkommission zulässigseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Gegen eine Entscheidung der Studienkommission ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.2013
§ 26 HG (1weggefallen) Gegen Entscheidungen von Organen der Pädagogischen Hochschule (ausgenommen Entscheidungen der Studienkommission) auf Grund dieses Bundesgesetzes ist das Rechtsmittel der Berufung an die Studienkommission zulässigseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) Gegen eine Entscheidung der Studienkommission ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig.

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