§ 31a StJG 2013

Steiermärkisches Jugendgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999

Die StJG-Novelle 2024, LGBl. Nr. 89/2024, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0136/AT).Die StJG-Novelle 2024, Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2024,, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0136/AT).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2024,

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999

Die StJG-Novelle 2024, LGBl. Nr. 89/2024, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0136/AT).Die StJG-Novelle 2024, Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2024,, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0136/AT).

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 89/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 89 aus 2024,

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