§ 9a Bgld. LVBG 2013 Übergangsbestimmung zur dienstlichen Ausbildung

Burgenländisches Landesvertragsbedienstetengesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999

Für Vertragsbedienstete ist ab 1. Oktober 2024 der 1a. Abschnitt des Bgld. LBedG 2020 anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind Vertragsbedienstete, die zum letzten Ausbildungslehrgang vor dem Inkrafttreten des 1a. Abschnittes des Bgld. LBedG 2020 zugelassen wurden, an diesem teilnehmen und erfolgreich abschließen.

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Für Vertragsbedienstete ist ab 1. Oktober 2024 der 1a. Abschnitt des Bgld. LBedG 2020 anzuwenden. Hiervon ausgenommen sind Vertragsbedienstete, die zum letzten Ausbildungslehrgang vor dem Inkrafttreten des 1a. Abschnittes des Bgld. LBedG 2020 zugelassen wurden, an diesem teilnehmen und erfolgreich abschließen.

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