Anl. 7 LTWO

Landtags-Wahlordnung 2004

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.9999
Anlage 7
(zuWahlkarten-Schablone, § 35 Abs. 4)
Anlage 7
(zuWahlkarten-Schablone, Paragraph 35, Absatz 4,)

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Die Anlage ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/2024, LGBl. Nr. 99/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 99 aus 2024,

Stand vor dem 31.08.2024

In Kraft vom 30.01.2024 bis 31.08.2024
Anlage 7
(zuWahlkarten-Schablone, § 35 Abs. 4)
Anlage 7
(zuWahlkarten-Schablone, Paragraph 35, Absatz 4,)

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert)Anmerkung, Die Anlage ist als PDF dokumentiert)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 16/2024, LGBl. Nr. 99/2024Anmerkung, in der Fassung Landesgesetzblatt Nr. 16 aus 2024,, Landesgesetzblatt Nr. 99 aus 2024,

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten