§ 15 NÖ PSG Schlussbestimmungen

NÖ Polizeistrafgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.03.2025
  1. (1)Absatz eins§ 1d in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph eins d, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
  2. „(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1, §§ 10 bis 15 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2023 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraphen 10 bis 15 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2023, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.03.2025
  1. (1)Absatz eins§ 1d in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 23/2018 tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.Paragraph eins d, in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 23 aus 2018, tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
  2. „(2)Absatz 2§ 2 Abs. 1, §§ 10 bis 15 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2023 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.Paragraph 2, Absatz eins,, Paragraphen 10 bis 15 in der Fassung des Landesgesetzes Landesgesetzblatt Nr. 55 aus 2023, treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.

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