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Abweichend von § 31 Abs. 3 § 31b BSVGleistet der Bund für das Geschäftsjahr 1993 einen Beitrag, der sich aus dem nach § 31 Abs. 3 zu ermittelnden Betrag, vermindert um 29 Millionen Schilling, ergibt seit 31.12.1997 weggefallen. Abweichend von Paragraph 31, Absatz 3, leistet der Bund für das Geschäftsjahr 1993 einen Beitrag, der sich aus dem nach Paragraph 31, Absatz 3, zu ermittelnden Betrag, vermindert um 29 Millionen Schilling, ergibt.
Abweichend von § 31 Abs. 3 § 31b BSVGleistet der Bund für das Geschäftsjahr 1993 einen Beitrag, der sich aus dem nach § 31 Abs. 3 zu ermittelnden Betrag, vermindert um 29 Millionen Schilling, ergibt seit 31.12.1997 weggefallen. Abweichend von Paragraph 31, Absatz 3, leistet der Bund für das Geschäftsjahr 1993 einen Beitrag, der sich aus dem nach Paragraph 31, Absatz 3, zu ermittelnden Betrag, vermindert um 29 Millionen Schilling, ergibt.