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Abweichend von § 31 Abs. 4 § 31d BSVGleistet der Bund für das Geschäftsjahr 1995 einen Beitrag, der sich aus dem nach § 31 Abs. 4 zu ermittelnden Betrag vermindert um 150 Millionen Schilling ergibt seit 31.12.1997 weggefallen. Abweichend von Paragraph 31, Absatz 4, leistet der Bund für das Geschäftsjahr 1995 einen Beitrag, der sich aus dem nach Paragraph 31, Absatz 4, zu ermittelnden Betrag vermindert um 150 Millionen Schilling ergibt.
Abweichend von § 31 Abs. 4 § 31d BSVGleistet der Bund für das Geschäftsjahr 1995 einen Beitrag, der sich aus dem nach § 31 Abs. 4 zu ermittelnden Betrag vermindert um 150 Millionen Schilling ergibt seit 31.12.1997 weggefallen. Abweichend von Paragraph 31, Absatz 4, leistet der Bund für das Geschäftsjahr 1995 einen Beitrag, der sich aus dem nach Paragraph 31, Absatz 4, zu ermittelnden Betrag vermindert um 150 Millionen Schilling ergibt.