§ 6f StWUG-DVO

Stmk. Wohnunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung – StWUG-DVO

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2022 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 124/2021 zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2022

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2023 bis 31.12.9999

Förderungsverfahren, die am 31. Dezember 2022 anhängig sind, sind nach den Bestimmungen der StWUG-DVO in der Fassung LGBl. Nr. 124/2021 zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 104/2022

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten