§ 115 Börsegesetz (weggefallen)

Börsegesetz 2018

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.05.2021 bis 31.12.9999
Unbeschadet Art§ 115 Börsegesetz seit 28.05.2021 weggefallen. XIII ff EGZPO treten, soweit in anderen Rechtsvorschriften auf das „Statut“ einer Börse Bezug genommen wird, an dessen Stelle die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des betreffenden Börseunternehmens.

Stand vor dem 28.05.2021

In Kraft vom 03.01.2018 bis 28.05.2021
Unbeschadet Art§ 115 Börsegesetz seit 28.05.2021 weggefallen. XIII ff EGZPO treten, soweit in anderen Rechtsvorschriften auf das „Statut“ einer Börse Bezug genommen wird, an dessen Stelle die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des betreffenden Börseunternehmens.

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