§ 300m Stmk. L-DBR (weggefallen)

Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
Von 1§ 300m Stmk. Jänner 2021 bis 31L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Dezember 2021 lautet in § 214 Abs. 1 die Tabellenzeile Z 1 wie folgt:

1.

für leitende Stationspfleger/Stationsschwestern, leitende Bedienstete der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und leitende Hebammen

409,8

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/2022

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.08.2023
Von 1§ 300m Stmk. Jänner 2021 bis 31L-DBR seit 31.08.2023 weggefallen. Dezember 2021 lautet in § 214 Abs. 1 die Tabellenzeile Z 1 wie folgt:

1.

für leitende Stationspfleger/Stationsschwestern, leitende Bedienstete der gehobenen medizinisch-technischen Dienste und leitende Hebammen

409,8

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 37/2022

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