§ 393a GSVG (weggefallen)

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2023 bis 31.12.9999
§ 380a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 238/2021§ 393a GSVG tritt mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgestellten Zeitpunkt in Kraftseit 30.06.2023 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2023

In Kraft vom 19.03.2022 bis 30.06.2023
§ 380a samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 238/2021§ 393a GSVG tritt mit dem durch Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz festgestellten Zeitpunkt in Kraftseit 30.06.2023 weggefallen.

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