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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Kommt die neue Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Abs. 1 nicht nach oder wurde der Änderung des Flächenwidmungsplanes die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt, so ist § 31c Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.
(2) Kommt die neue Gemeinde ihrer Verpflichtung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Abs. 1 nicht nach oder wurde der Änderung des Flächenwidmungsplanes die aufsichtsbehördliche Genehmigung versagt, so ist § 31c Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.