§ 183 NÖ 1 GVV (weggefallen)

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.12.2023 bis 31.12.9999
Die von der Verbandsversammlung am 21. September 2020 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1 § 183 NÖund 2, § 6 Abs. 5 Z 6, § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 16 Abs. 1) wird genehmigt. Die Änderung des § 13 Abs. 2 wurde am 1 GVV seit 21.12.2023 weggefallen. Jänner 2017 wirksam, die übrigen Änderungen wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.

Stand vor dem 21.12.2023

In Kraft vom 06.07.2021 bis 21.12.2023
Die von der Verbandsversammlung am 21. September 2020 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 5 Abs. 1 § 183 NÖund 2, § 6 Abs. 5 Z 6, § 7 Abs. 1, § 13 Abs. 2, § 16 Abs. 1) wird genehmigt. Die Änderung des § 13 Abs. 2 wurde am 1 GVV seit 21.12.2023 weggefallen. Jänner 2017 wirksam, die übrigen Änderungen wurden am 1. Jänner 2021 wirksam.

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