§ 13b WAOR (weggefallen)

Wiener Abgabenorganisationsrecht

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2021 bis 31.12.9999
Ab 1§ 13b WAOR seit 30.09.2021 weggefallen. März 2020 bis 30. September 2021 sind keine Stundungszinsen vorzuschreiben.

Stand vor dem 30.09.2021

In Kraft vom 01.03.2021 bis 30.09.2021
Ab 1§ 13b WAOR seit 30.09.2021 weggefallen. März 2020 bis 30. September 2021 sind keine Stundungszinsen vorzuschreiben.

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