§ 1a StGSchEVO (weggefallen)

Festlegung der Höhe der Tagsätze in Frauenschutzeinrichtungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.02.2021 bis 31.12.9999
Die Zeit vom 3§ 1a StGSchEVO seit 07.02.2021 weggefallen. November 2020 bis zum Ablauf des 6. Dezember 2020 und vom 26. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 7. Februar 2021 wird in die Dauer der gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 StGSchEG gewährten Hilfe nicht eingerechnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2021

Stand vor dem 07.02.2021

In Kraft vom 03.11.2020 bis 07.02.2021
Die Zeit vom 3§ 1a StGSchEVO seit 07.02.2021 weggefallen. November 2020 bis zum Ablauf des 6. Dezember 2020 und vom 26. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 7. Februar 2021 wird in die Dauer der gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 StGSchEG gewährten Hilfe nicht eingerechnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2021

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