§ 3a StMSG-DVO 2016 (weggefallen)

Stmk. Mindestsicherungsgesetz-Durchführungsverordnung 2016 – StMSG-DVO 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 126/2020 gewährte Leistungen gemäß § 10 und § 11 StMSG, deren Gewährungszeitraum vor dem 13a StMSG-DVO 2016 seit 30.11.2020 weggefallen. November 2020 endet, werden bis 30. November 2020 weitergewährt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2020

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 31.10.2020 bis 30.11.2020
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 126/2020 gewährte Leistungen gemäß § 10 und § 11 StMSG, deren Gewährungszeitraum vor dem 13a StMSG-DVO 2016 seit 30.11.2020 weggefallen. November 2020 endet, werden bis 30. November 2020 weitergewährt.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2020

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