Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(3) Art. XXVII der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt am 31. Juli 2021 in Kraft.
(4) Der § 25 in der Fassung des Art. XXVII der 2. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 91/2020, und des Art. XXVII der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 91/2020, 50/2021
(3) Art. XXVII der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt am 31. Juli 2021 in Kraft.
(4) Der § 25 in der Fassung des Art. XXVII der 2. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 91/2020, und des Art. XXVII der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 91/2020, 50/2021