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(3) Art. XXVI der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt am 31. Juli 2021 in Kraft.
(4) Der § 112 in der Fassung des Art. XXVI der 2. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 91/2020, und des Art. XXVI der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 91/2020, 50/2021
(3) Art. XXVI der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt am 31. Juli 2021 in Kraft.
(4) Der § 112 in der Fassung des Art. XXVI der 2. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 91/2020, und des Art. XXVI der 3. COVID-19-Sammelnovelle, LGBl.Nr. 50/2021, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 91/2020, 50/2021