§ 4 V-COVID-19 VO-ZM (weggefallen)

Verordnung des Landeshauptmannes über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.10.2020 bis 31.12.9999
Verweise auf die § 4 V-COVID-19 VO-MV beziehen sich auf die COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 197/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2020ZM seit 27.10.2020 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 62/2020

Stand vor dem 27.10.2020

In Kraft vom 25.10.2020 bis 27.10.2020
Verweise auf die § 4 V-COVID-19 VO-MV beziehen sich auf die COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 197/2020, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 456/2020ZM seit 27.10.2020 weggefallen.

*) Fassung LGBl.Nr. 62/2020

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