§ 7 B-COVID-19 M-SE (weggefallen)

Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 in Sozialeinrichtungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.11.2020 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 01§ 7 B-COVID-19 M-SE seit 06.11.2020 weggefallen. August 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(2) Die Änderungen im Titel, § 1a und § 3a sowie die Änderungen des § 1, § 3, § 6 sowie § 7 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2020 treten mit 29.10.2020 in Kraft.

Stand vor dem 06.11.2020

In Kraft vom 29.10.2020 bis 06.11.2020
(1) Diese Verordnung tritt mit 01§ 7 B-COVID-19 M-SE seit 06.11.2020 weggefallen. August 2020 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(2) Die Änderungen im Titel, § 1a und § 3a sowie die Änderungen des § 1, § 3, § 6 sowie § 7 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2020 treten mit 29.10.2020 in Kraft.

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