Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Änderungen im Titel, § 1a und § 3a sowie die Änderungen des § 1, § 3, § 6 sowie § 7 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2020 treten mit 29.10.2020 in Kraft.
(2) Die Änderungen im Titel, § 1a und § 3a sowie die Änderungen des § 1, § 3, § 6 sowie § 7 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 68/2020 treten mit 29.10.2020 in Kraft.