§ 4 S-COVID-19 LWS (weggefallen)

COVID-19-Landwirtschaftliche Schulverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Ab 3§ 4 S-COVID-19 LWS (weggefallen) seit 01.08.2021 weggefallen. Juni 2020 findet der Unterricht in den Fachschulen wechselweise jeweils für die Hälfte einer Klasse in ortsgebundener Form – jedoch ohne Nächtigung im Schülerheim – statt, dazu werden die Klassen geteilt. Die jeweils andere Hälfte der Klasse erhält Arbeitsaufträge, die in ortsungebundener Form zu erfüllen sind. Die Teilung der Klassen obliegt der Schulleitung.

Stand vor dem 31.10.2020

In Kraft vom 16.03.2020 bis 31.10.2020
Ab 3§ 4 S-COVID-19 LWS (weggefallen) seit 01.08.2021 weggefallen. Juni 2020 findet der Unterricht in den Fachschulen wechselweise jeweils für die Hälfte einer Klasse in ortsgebundener Form – jedoch ohne Nächtigung im Schülerheim – statt, dazu werden die Klassen geteilt. Die jeweils andere Hälfte der Klasse erhält Arbeitsaufträge, die in ortsungebundener Form zu erfüllen sind. Die Teilung der Klassen obliegt der Schulleitung.

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