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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte wird von der Landesregierung ein geschäftsführender Referent ernannt, der berechtigt ist, an allen Sitzungen des Berufsschulbeirates mit beratender Stimme teilzunehmen.
(2) Zur Besorgung der Verwaltungsgeschäfte wird von der Landesregierung ein geschäftsführender Referent ernannt, der berechtigt ist, an allen Sitzungen des Berufsschulbeirates mit beratender Stimme teilzunehmen.