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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Landesregierung setzt die Höhe der Reisegebühren und der Entschädigung für den Verdienstentgang unter Berücksichtigung des allfälligen Aufwandes der Mitglieder des Berufsschulbeirates durch Verordnung fest BSOG 1979 seit 12.06.2012 weggefallen.
(3) Die Bestimmungen der Abs.1 und 2 gelten sinngemäß für Ersatzmitglieder.
(2) Die Landesregierung setzt die Höhe der Reisegebühren und der Entschädigung für den Verdienstentgang unter Berücksichtigung des allfälligen Aufwandes der Mitglieder des Berufsschulbeirates durch Verordnung fest BSOG 1979 seit 12.06.2012 weggefallen.
(3) Die Bestimmungen der Abs.1 und 2 gelten sinngemäß für Ersatzmitglieder.