§ 45 Stmk. TG 1992 (weggefallen)

Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
(1) § 2 Abs. 1 § 45 erster Satz und AbsStmk. 3 sind erstmals für die Einstufung ab dem Jahr 2003 anzuwendenTG 1992 seit 31.12.2011 weggefallen.

(2) Die §§ 13 Abs. 1a, 13 Abs. 3 und Abs. 4 und § 20 Abs. 1 sind erstmals bei der der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Wahl anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. Nr. 9/2003

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.03.2003 bis 31.12.2011
(1) § 2 Abs. 1 § 45 erster Satz und AbsStmk. 3 sind erstmals für die Einstufung ab dem Jahr 2003 anzuwendenTG 1992 seit 31.12.2011 weggefallen.

(2) Die §§ 13 Abs. 1a, 13 Abs. 3 und Abs. 4 und § 20 Abs. 1 sind erstmals bei der der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Wahl anzuwenden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. Nr. 9/2003

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