§ 371 BSVG

Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.12.2021 bis 31.12.9999

Die §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 3, 23 Abs. 5, 30 Abs. 4, 33 Abs. 1, 108 und 182 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

Stand vor dem 03.12.2021

In Kraft vom 06.05.2020 bis 03.12.2021

Die §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 3, 23 Abs. 5, 30 Abs. 4, 33 Abs. 1, 108 und 182 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2019 treten mit 1. Juli 2020 in Kraft.

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