§ 18 NÖ GBG (weggefallen)

NÖ Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Der Fortlauf einer am 16§ 18 NÖ GBG seit 31.12.2020 weggefallen. März 2020 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14-tätigen Frist nach § 7 Abs. 1 wird bis 30. April 2020 gehemmt. Dauert die COVID-19 Krisensituation über diesen Termin hinaus an, so hat die Landesregierung durch Verordnung den festgesetzten Endtermin 30. April 2020 zu verlängern, nicht jedoch über den 31. Dezember 2020 hinaus.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 18.04.2020 bis 31.12.2020
Der Fortlauf einer am 16§ 18 NÖ GBG seit 31.12.2020 weggefallen. März 2020 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14-tätigen Frist nach § 7 Abs. 1 wird bis 30. April 2020 gehemmt. Dauert die COVID-19 Krisensituation über diesen Termin hinaus an, so hat die Landesregierung durch Verordnung den festgesetzten Endtermin 30. April 2020 zu verlängern, nicht jedoch über den 31. Dezember 2020 hinaus.

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