§ 39b Bgld. L-GBG (weggefallen)

Landes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2022 bis 31.12.9999
Der Fortlauf einer am 1§ 39b Bgld. Jänner 2021 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14L-tägigen Frist nach § 19 Abs. 1 oder 4 wird bis 28GBG seit 31.12.2021 weggefallen. Februar 2021 gehemmt.

Stand vor dem 31.12.2021

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Der Fortlauf einer am 1§ 39b Bgld. Jänner 2021 laufenden oder nach diesem Tag zu laufen beginnenden 14L-tägigen Frist nach § 19 Abs. 1 oder 4 wird bis 28GBG seit 31.12.2021 weggefallen. Februar 2021 gehemmt.

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